811 Euro. So viel liegt im gesetzlichen Sicherungstopf je 100.000 Euro auf deinem Konto. Und trotzdem funktioniert die Einlagensicherung: Als 2021 eine kleine Bank in Bremen ausfiel, wurden rund 20.500 Einleger entschädigt, zusammen rund 2,7 Milliarden Euro (Börsen-Zeitung). Niemand mit Guthaben bis 100.000 Euro hat dabei Geld verloren. Das System ist für genau diesen Fall gebaut: ein Institut fällt aus, der Topf zahlt. Die Frage, die dich weiterbringt, lautet deshalb: Welcher Teil deines Geldes ist eine Forderung gegen die Bank, und welcher Teil gehört dir, ganz gleich, was mit der Bank passiert?
Die kurze Antwort. Die gesetzliche Einlagensicherung schützt je Einleger und Bank bis 100.000 Euro. In den drei deutschen Sicherungssystemen lagen zum 31.12.2025 zusammen 18,8 Milliarden Euro, gegenüber 2.315 Milliarden Euro gedeckten Einlagen. Das sind 811 Euro je 100.000 Euro geschütztem Guthaben (Quelle: EBA). Dahinter stehen Sonderbeiträge, freiwillige Zusatztöpfe und im Ernstfall der Staat.
Ich bin Eduard Strekert, Vermögensberater für die Deutsche Vermögensberatung AG in Lüdenscheid.
Was die 100.000 Euro genau schützen
Die Grenze steht im Einlagensicherungsgesetz (gesetze-im-internet.de, EinSiG): 100.000 Euro je Einleger und je Bank. Nicht je Konto. Wer bei derselben Bank Girokonto, Tagesgeld und Festgeld hat, zählt mit allen drei Konten zusammen als ein Einleger. Wer 250.000 Euro bei einer Bank liegen hat, ist mit 100.000 Euro gedeckt. Die übrigen 150.000 Euro sind eine ungedeckte Forderung.
Drei Dinge sind dabei oft unklar:
- Geschützt ist Guthaben auf Konten: Giro, Tagesgeld, Festgeld, Sparbuch. Wertpapiere brauchen diesen Schutz nicht, dazu unten mehr.
- Gemeinschaftskonten zählen je Inhaber (§ 8 Abs. 3 EinSiG). Bei zwei Inhabern sind es 200.000 Euro.
- Einlagen von Banken, Versicherern, Fonds und Behörden fallen nicht unter den Schutz. Für Privatpersonen und Unternehmen gilt die Grenze gleichermaßen.
Die Auszahlung muss innerhalb von sieben Arbeitstagen laufen (§ 14 EinSiG). Das ist der Standardfall, für den das System gebaut wurde.
Wie viel Geld in den drei Töpfen liegt
Deutschland hat drei gesetzliche Sicherungssysteme. Alle drei melden jährlich an die europäische Bankenaufsicht EBA, wie viel sie schützen und wie viel Geld tatsächlich im Fonds liegt (EBA, DGS-Daten, Stand 31.12.2025).
| System | Wer | Gedeckte Einlagen | Fondsmittel | Quote | |---|---|---:|---:|---:| | Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) | Privatbanken, Direktbanken | 848,0 Mrd. € | 6,74 Mrd. € | 0,79 % | | Sparkassen-Finanzgruppe (DSGV-Haftungsverbund) | Sparkassen, Landesbanken | 844,6 Mrd. € | 7,00 Mrd. € | 0,83 % | | Genossenschaftsbanken (BVR Institutssicherung) | Volks- und Raiffeisenbanken | 622,7 Mrd. € | 5,04 Mrd. € | 0,81 % | | Summe | | 2.315 Mrd. € | 18,8 Mrd. € | 0,81 % |
Die gesetzliche Zielgröße liegt bei 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen. Alle drei Systeme haben sie erreicht. 2015 lagen in den drei Töpfen zusammen 4,4 Milliarden Euro, 2025 sind es 18,8 Milliarden (EBA, DGS-Daten 2015 bis 2025). Mehr verlangt das Gesetz nicht.
Was ein Topf allein trägt, zeigt der Fall von 2021. Von den 2,7 Milliarden Euro Entschädigung kamen 1,1 Milliarden aus der gesetzlichen EdB und 1,6 Milliarden aus dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands. Die EdB hatte damals rund 3,5 Milliarden Euro (EBA, DGS-Daten 2021). Eine kleine Bank hat also etwa ein Drittel des gesetzlichen Topfes der Privatbanken beansprucht.
Einlagensicherungsfonds, Sonderbeiträge, Staat: Was hinter dem Topf steht
Die 18,8 Milliarden sind nicht das Ende der Kette. Wer das weglässt, erzählt nur die Hälfte. Hinter dem Fonds stehen sieben Stufen:
- Sonderbeiträge: Reicht der Fonds nicht, dürfen die Systeme von ihren Mitgliedsbanken bis zu 0,5 Prozent der gedeckten Einlagen je Jahr nachfordern (§ 27 EinSiG). Bei 2.315 Milliarden Euro sind das bis zu 11,6 Milliarden zusätzlich, sofern die übrigen Banken zahlungsfähig sind.
- Kreditlinien bei Geschäftsbanken, die alle drei Systeme der EBA melden. Die Höhe wird nicht veröffentlicht.
- Freiwillige Zusatztöpfe: Der Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands schützt seit 2025 bis 3 Millionen Euro je Privatperson und 30 Millionen je Unternehmen, ab 2030 noch 1 Million und 10 Millionen. Sein Volumen wird nicht veröffentlicht. Die Sparkassen bauen seit 2025 einen zusätzlichen Fonds von rund 5 Milliarden Euro auf (Handelsblatt).
- Institutssicherung: Sparkassen und Genossenschaftsbanken stützen ein Institut, bevor es ausfällt. In beiden Verbünden hat seit den 1970er Jahren kein Einleger Geld verloren.
- Der europäische Abwicklungsfonds SRF mit über 81 Milliarden Euro (Stand 31.12.2025, SRB). Er dient der Abwicklung von Großbanken, nicht der Auszahlung an Sparer.
- Die Haftungsreihenfolge bei einer Abwicklung: erst Aktionäre, dann Anleihegläubiger, dann Einlagen über 100.000 Euro. Gedeckte Einlagen stehen ganz am Ende und haben Vorrang.
- Der Staat. 2008 gab es die politische Garantie der Bundesregierung für die Spareinlagen. Sie ist der eigentliche Rückhalt in einer Systemkrise, rechtlich einklagbar ist sie nicht.
Ehrlich eingeordnet: Der Topf ist für Einzelfälle gebaut, nicht für eine Systemkrise. In einer Systemkrise trägt der Staat. Wie teuer das wird, entscheidet dann die Politik, nicht der Topf. Wer nur sagt „der Topf ist zu klein", hat die halbe Wahrheit. Wer sagt „es ist ja alles abgesichert", hat die andere Hälfte. Die ganze Wahrheit heißt: Bis 100.000 Euro bist du im Einzelfall gut geschützt. Darüber bist du Gläubiger deiner Bank.
Geschäftskonto und Privatkonto bei derselben Bank
Hier wird es für Selbstständige konkret. Nimm einen konstruierten Modellfall: eine Zahnärztin, 46, Einzelpraxis. Auf dem Praxiskonto liegen 140.000 Euro, auf ihrem privaten Tagesgeld 110.000 Euro, beides bei derselben Bank. Beide Konten laufen auf sie als Person. Für die Einlagensicherung ist sie damit ein Einleger mit 250.000 Euro. Gedeckt: 100.000 Euro. Ungedeckte Forderung gegen die Bank: 150.000 Euro. Der Grund ist die Grenze im Gesetz. Ab hier hört der Schutz auf.
Dieselbe Rechnung läuft beim Elektrobetrieb mit Geschäftskonto und privatem Sparkonto bei der Hausbank und beim freiberuflichen Entwickler mit Honorarkonto und Tagesgeld, nur mit anderen Summen. Anders bei einer GmbH: Sie ist eine eigene Einlegerin mit eigener Grenze von 100.000 Euro, weil sie eine eigene juristische Person ist.
Was daraus folgt, ist Sortierung. Der Puffer der Praxis, gerechnet in Monaten Fixkosten, bleibt auf dem Konto. Wie du diesen Puffer rechnest, steht im Artikel Geld auf dem Geschäftskonto. Für den Teil darüber gibt es zwei Hebel: eine zweite Bank oder eine andere Rechtsform des Geldes. Eine zweite Bank heißt praktisch: ein Tagesgeldkonto bei einem anderen Institut, ein zweites Geschäftskonto brauchst du dafür nicht. Ob und wie Geld aus der Praxis ins Private wandert, ist eine steuerliche Frage und gehört deinem Steuerberater an den Tisch. Wie ich mit Selbstständigen und Inhabern arbeite, steht auf der Seite Beratung für Unternehmer.
Forderung gegen die Bank oder Sondervermögen
Der Kern der Sache steht in der Bilanz. Kontoguthaben ist in der Bank: Die Bank schuldet dir das Geld, du bist Gläubiger. Fondsanteile im Depot sind nur bei der Bank: Sie verwahrt sie, sie gehören dir (Depotgesetz). Fondsvermögen ist Sondervermögen. In Alltagsworten: Es gehört dir, nicht der Bank, und die Fondsgesellschaft verwaltet es getrennt von ihrem eigenen Vermögen (gesetze-im-internet.de, KAGB § 92). Fällt die Bank aus, werden die Anteile herausgegeben, ohne Betragsgrenze.
| | Kontoguthaben | Fondsanteile im Depot | |---|---|---| | Rechtsstellung | Forderung, du bist Gläubiger | Eigentum, nur verwahrt | | In der Bankbilanz | ja | nein, Sondervermögen | | Schutz beim Ausfall der Bank | bis 100.000 Euro je Bank | ohne Betragsgrenze | | Wertschwankung | keine, der Betrag bleibt nominal | ja, der Kurs schwankt | | Kaufkraft | sinkt mit der Inflation | hängt von der Anlage ab |
Das Insolvenzrisiko trifft die Forderung, das Marktrisiko den Fonds. Ein Fonds ist deshalb nicht „sicher“, er ist gegen ein anderes Risiko geschützt als das Konto.
Genau deshalb bleibt der Notgroschen auf dem Konto, auch am schlechtesten Tag am Markt. Was er dort jedes Jahr still kostet, steht im Artikel Geld auf dem Konto verliert an Wert.
Häufige Fragen zur Einlagensicherung
Wie viel Geld ist bei einer Bank in Deutschland geschützt?
Gesetzlich 100.000 Euro je Einleger und je Bank, alle Konten bei dieser Bank zusammengerechnet. Bei Gemeinschaftskonten gilt die Grenze je Inhaber. Ein Rechtsanspruch besteht nur auf die gesetzlichen 100.000 Euro, die freiwilligen Töpfe der Privatbanken kommen ohne Anspruch obendrauf.
Reicht die Einlagensicherung, wenn mehrere Banken gleichzeitig ausfallen?
Aus dem Fonds allein nicht. 18,8 Milliarden Euro stehen 2.315 Milliarden gedeckten Einlagen gegenüber (EBA, Stand 31.12.2025). Dafür sind Sonderbeiträge, Kreditlinien, freiwillige Zusatztöpfe und der europäische Abwicklungsfonds vorgesehen. In einer echten Systemkrise ist der Staat der Rückhalt, wie 2008.
Sind Fondsanteile im Depot von der Einlagensicherung abhängig?
Nein. Fondsanteile sind Sondervermögen und gehören dir, die Bank verwahrt sie nur. Fällt die Bank aus, werden sie herausgegeben, ohne Betragsgrenze. Was bleibt, ist das Marktrisiko: Der Wert der Anteile schwankt.
Gilt die Einlagensicherung auch für das Geschäftskonto?
Ja, bis 100.000 Euro je Einleger und Bank. Bei Einzelunternehmern und Freiberuflern zählen Geschäftskonto und Privatkonten bei derselben Bank zusammen, weil du als Person der Einleger bist. Eine GmbH ist eine eigene Einlegerin mit eigener Grenze.
Dein nächster Schritt
Nach dem Gespräch kennst du drei Zahlen: deinen Puffer, deine Forderung über 100.000 Euro bei einer Bank und den Teil, der dir als Eigentum gehört. Buch dir ein kostenfreies Erstgespräch, persönlich in Lüdenscheid oder per Video.
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI entworfen und von Eduard Strekert redaktionell geprüft und freigegeben.
Eduard Strekert ist Vermögensberater für die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG). Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Er stellt keine Anlage- oder Steuerberatung dar.