Es ist eine einzige Zeile in deinem Versicherungsschein, und die wenigsten haben sie je gelesen. Sie heißt Endalter und steht meist direkt bei der vereinbarten Rentenhöhe. Steht dort 67, ist die Sache erledigt. Steht dort 60 oder 63, hast du im Ernstfall Jahre vor dir, in denen die BU-Rente schon ausgelaufen ist und die gesetzliche Rente noch nicht begonnen hat.
Die kurze Antwort. Das Endalter ist die Zeile im BU-Vertrag, die festlegt, bis wann die Rente längstens gezahlt wird. Steht dort 60, liegt deine Regelaltersgrenze aber bei 67, fehlen im Leistungsfall 84 Monate BU-Rente. Wer 1964 oder später geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze nach § 35 SGB VI mit 67 Jahren (Rechtsstand August 2026).
Die Zeile heißt Endalter und steht im Versicherungsschein
Ein BU-Endalter rechnet man nicht aus. Es steht da. Das Endalter legt fest, wie lange der Vertrag läuft und wie lange im Leistungsfall gezahlt wird. In vielen Verträgen laufen Versicherungsdauer und Leistungsdauer gleich. Es gibt aber Verträge, in denen beides auseinanderfällt: Der Beitrag läuft bis 67, gezahlt wird nur bis 60. Beide Zahlen stehen im Versicherungsschein, und beide gehören geprüft.
Was du in deinem Vertrag suchst:
- die Zeile Endalter oder Versicherungsdauer im Versicherungsschein
- daneben die Leistungsdauer, die davon abweichen kann
- die vereinbarte monatliche BU-Rente
- ob eine Verlängerungsoption oder eine Nachversicherungsgarantie in den Bedingungen steht
- dein Geburtsjahr, denn daraus ergibt sich deine Regelaltersgrenze
84 Monate, in denen dieser Vertrag nichts mehr zahlt
Ein Modellfall, bewusst konstruiert: Ein Handwerksmeister, Jahrgang 1975, führt einen Betrieb mit zwölf Angestellten. Sein BU-Vertrag endet mit 60, vereinbart sind 2.500 Euro Rente im Monat. Mit 55 wird er berufsunfähig, die Versicherung zahlt. Fünf Jahre später, im Jahr 2035, endet der Vertrag planmäßig. Seine Regelaltersgrenze erreicht er 2042. Dazwischen liegen sieben Jahre, also 84 Monate. Bei 2.500 Euro im Monat sind das 210.000 Euro, die in diesem Fall fehlen, nominal gerechnet und vor Steuern.
Auf die Erwerbsminderungsrente kann er sich in dieser Zeit vermutlich nicht stützen. Sie setzt nach § 43 SGB VI unter anderem drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren voraus. Viele Selbstständige erfüllen sie nicht, und wer als Geschäftsführer der eigenen GmbH nichts in die Rentenkasse zahlt, in der Regel ebenso wenig. Ob du sie erfüllst, sagt dir deine Renteninformation oder die Deutsche Rentenversicherung, sie berät dazu kostenfrei.
Ein Punkt gehört sauber getrennt: Die BU-Rente ersetzt Einkommen, sie ist kein Rentenbeitrag. Deine Anwartschaft wächst also ab dem Tag der Berufsunfähigkeit nicht weiter, nicht erst ab dem Endalter. Im Modellfall sind das zwölf Jahre, nicht sieben. Das ist eine zweite Baustelle.
Ob dich das trifft, entscheidet eine Zeile in deinem Vertrag. Bring den Versicherungsschein mit ins Erstgespräch, dann schauen wir sie gemeinsam an.
Ein späteres Endalter ist nicht automatisch die richtige Wahl. Es kostet Beitrag, und zwar spürbar. Wer heute gesundheitlich vorbelastet ist, bekommt eine Verlängerung unter Umständen gar nicht mehr, weil dafür meist eine erneute Gesundheitsprüfung fällig wird. Und manchmal ist 65 die ehrlichere Entscheidung als 67, weil der Beitrag sonst über Jahrzehnte nicht durchzuhalten ist. Genau deshalb gehört diese Zeile besprochen und nicht pauschal hochgesetzt.
Was bei einem Betrieb dazukommt
Wenn ein Inhaber ausfällt, steht der Laden nicht sofort still. Die Leute fahren weiter raus und arbeiten den Auftragsbestand ab. Was aufhört, ist das, was nur der Chef macht: kalkulieren, Angebote schreiben, Nachträge durchsetzen. Nach ein paar Monaten ist der Bestand abgearbeitet, es kommt nichts Neues nach, und die Löhne laufen weiter. Die BU-Rente ist persönliches Einkommen und dafür nicht gedacht. Wer einen Betrieb hat, beantwortet deshalb zwei Fragen getrennt: Wovon lebt die Familie, und was passiert mit den laufenden Kosten des Betriebs?
Und wenn du angestellt bist? Dann hast du die Pflichtbeiträge aus § 43 SGB VI in aller Regel, die Erwerbsminderungsrente steht dir also grundsätzlich offen. Sie ersetzt dein Gehalt aber bei weitem nicht, und was gleichzeitig aufhört, fällt erst später auf: die Einzahlung in deine betriebliche Altersvorsorge.
Häufige Fragen zu Berufsunfähigkeit und Endalter
Was bedeutet Endalter bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Das Endalter ist das Lebensalter, bis zu dem der Vertrag läuft und bis zu dem im Leistungsfall längstens gezahlt wird. Es steht im Versicherungsschein, oft als Versicherungsdauer bezeichnet. Danach endet die Zahlung, auch wenn die Berufsunfähigkeit weiter besteht.
Bis wann sollte die BU laufen?
Als Orientierung dient die eigene Regelaltersgrenze, weil erst dann die gesetzliche Altersrente einsetzt. Für alle Jahrgänge ab 1964 liegt sie bei 67 Jahren. Ob 67 im Einzelfall bezahlbar ist, hängt vom Beitrag und von der übrigen Vorsorge ab.
Kann ich das Endalter meiner BU nachträglich verlängern?
Manche Verträge enthalten eine Verlängerungsoption oder eine Nachversicherungsgarantie, die das ohne erneute Gesundheitsfragen erlaubt. Steht so etwas nicht in den Bedingungen, ist in der Regel eine neue Gesundheitsprüfung nötig. Deshalb lohnt der Blick in die Bedingungen, bevor du einen neuen Vertrag erwägst.
Was ist der Unterschied zwischen Versicherungsdauer und Leistungsdauer?
Die Versicherungsdauer sagt, wie lange der Vertrag besteht und Beitrag fällig wird. Die Leistungsdauer sagt, wie lange im Leistungsfall gezahlt wird. Meistens sind beide gleich, manche Verträge lassen die Leistungsdauer früher enden. Dann zählt die kürzere der beiden Zahlen.
Wie sich die Jahre ab 67 aufbauen lassen, steht im Artikel zur Altersvorsorge für Selbstständige. Wie groß deine Versorgungslücke im Alter insgesamt ausfällt, rechnet dir der Rentenlücken-Rechner in zwei Minuten aus. Was ein Ausfall für den Betrieb bedeutet, steht auf Risiken für Unternehmer absichern.
Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags. Die Beträge stammen aus einem konstruierten Modellfall und sind keine Zusage.
Eduard Strekert ist Vermögensberater für die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG). Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Er stellt keine Anlage- oder Steuerberatung dar.