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Altersvorsorge · Reform 2027

Altersvorsorgedepot 2027 für Selbstständige und Versorgungswerk-Mitglieder: Wer neu gefördert wird und was 30 Euro im Monat bringen

30 Euro im Monat, 180 Euro im Jahr vom Staat obendrauf. Das gilt ab dem 1. Januar 2027 fürs Altersvorsorgedepot, zum ersten Mal aus eigenem Recht auch bei Selbstständigen ohne Rentenpflicht und bei Mitgliedern eines Versorgungswerks. Ich habe Selbstständigen Riester über Jahre ausgeredet, weil die Tür für die meisten nur über den Ehepartner aufging. Jetzt höre ich immer öfter dieselbe Frage: Bringt das auch etwas, wenn mein Spielraum klein ist?

Ich bin Eduard Strekert, Vermögensberater für die Deutsche Vermögensberatung AG in Lüdenscheid.

Die kurze Antwort. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Selbstständige, Freiberufler und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot besparen. Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr legt der Staat 50 Prozent drauf, auf die nächsten 1.440 Euro 25 Prozent, zusammen höchstens 540 Euro Grundzulage im Jahr. Das Gesetz ist beschlossen, die Verordnungen fehlen noch. Wer 2026 gefördert vorsorgen will, hat die Basisrente.

Wer ab 2027 neu dazukommt

Bisher hing die Förderung an der gesetzlichen Rentenversicherung. Der IT-Berater ohne Rentenpflicht oder die Zahnärztin im Versorgungswerk: Für sie ging der Weg nur über einen förderberechtigten Ehepartner.

Das ändert das Altersvorsorgereformgesetz vom 26.05.2026, verkündet am 29.05.2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2026 Nr. 156). Neu zum Förderkreis gehören ab dem 01.01.2027 laut Gesetz und laut Meldung der Deutschen Rentenversicherung vom 08.05.2026:

  • Selbstständige ohne Pflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Freiberufler
  • Gewerbetreibende
  • Pflichtmitglieder eines Versorgungswerks, etwa Zahnärzte oder Architekten

Zwei Bedingungen aus dem Gesetz sind für dich wichtig: Der Förderkreis reicht bis 67, und als Selbstständiger gehörst du nur dazu, wenn du deine Steuererklärung abgegeben hast. Führst du eine GmbH und zahlst dir ein Gehalt, hängt es davon ab, wie deine Einkünfte steuerlich laufen. Das klären wir im Gespräch.

Zulage selbst rechnen: 30, 150 und 500 Euro im Monat

Einen verlässlichen Rechner fürs Altersvorsorgedepot gibt es von mir nicht, solange die Verordnungen fehlen. Die Staffel der Grundzulage steht aber im Gesetz, und die rechnest du in drei Zeilen selbst: 50 Cent je Euro auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro. Darüber wächst die Grundzulage nicht mehr.

Ein konstruierter Modellfall: Jan, 36, selbstständiger IT-Berater aus Lüdenscheid, ohne Rentenpflicht, kein Versorgungswerk, kein Riester-Vertrag. 30, 150 und 500 Euro sind keine Empfehlung. Es sind die drei Stufen, an denen die gesetzliche Staffel kippt.

  • 30 Euro im Monat: 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr, 180 Euro Grundzulage. Das sind 50 Prozent auf den Eigenbeitrag.
  • 150 Euro im Monat: 1.800 Euro Eigenbeitrag, 540 Euro Grundzulage. Das sind 30 Prozent, hier ist der Deckel erreicht.
  • 500 Euro im Monat: 6.000 Euro Eigenbeitrag, weiterhin 540 Euro Grundzulage. Im Schnitt 9 Prozent, auf jeden Euro über 1.800 Euro null.

Die Grundzulage ist für den kleinen Beitrag gebaut. Der erste Euro wird am stärksten gefördert, ab 150 Euro im Monat wächst sie nicht mehr. Dazu kann ein Sonderausgabenabzug kommen, gedeckelt und mit der Zulage verrechnet. Die spätere Auszahlung wird dafür versteuert, das ist der eigentliche Tausch. Wie viel bei dir hängen bleibt, rechnet dein Steuerberater.

Wie das Depot gebaut ist

Das Gesetz sieht drei Bauarten vor:

  • Standarddepot: die Grundvariante, die das Gesetz festlegt. Effektivkosten höchstens 1,0 Prozent im Jahr, online abschließbar.
  • Depot ohne Garantie: Fondsanlage ohne Beitragsgarantie, die Schwankung trägst du.
  • Garantievarianten: 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge einschließlich Zulagen garantiert der Anbieter zum Auszahlungsbeginn.

Abschluss- und Vertriebskosten werden gleichmäßig über die Ansparphase verteilt statt in den ersten Jahren gebündelt. Damit fließt vom ersten Jahr an mehr von deinem Beitrag in die Anlage, statt zuerst die Abschlusskosten zu bedienen. Auszahlen lassen kannst du dir das Depot in der Regel ab 65, der Auszahlplan endet frühestens mit 85. Wer mit 65 startet, bekommt das Geld beim Auszahlplan also über mindestens 20 Jahre verteilt. Wie die Bausteine zusammenspielen, steht auf meiner Seite zur Altersvorsorge und im Ratgeber Altersvorsorge für Selbstständige.

Hast du schon einen Riester-Vertrag, etwa aus angestellten Jahren oder über deinen Ehepartner, läuft der nach den bisherigen Regeln weiter, solange du nicht selbst ins neue Recht wechselst. Was das für dich heißt, steht im Artikel zur Riester-Reform 2027.

Ehrliche Einordnung: Das Gesetz ist beschlossen, die Verordnungen fehlen noch. Der Kostendeckel von 1,0 Prozent fürs Standarddepot steht im Gesetz, was ein Anbieter darunter tatsächlich verlangt, weiß heute niemand. Ich kann dir kein Produkt empfehlen, das es noch nicht gibt. Und 540 Euro Grundzulage auf 6.000 Euro Eigenbeitrag sind allein kein Grund für ein Depot, je größer der Beitrag, desto mehr zählt die Kostenfrage. Der Grund ist die Lücke, die Jan ohne Pflichtrente selbst füllen muss. Wie groß deine Lücke ist, klären wir im Erstgespräch als Erstes.

Was 2026 schon geht

Wer bis zum Start wartet, lässt das Jahr 2026 liegen. Die staatlich geförderte Tür, die dir als Selbstständigem heute schon offensteht, ist die Basisrente: Ihre Beiträge sind 2026 zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzbar, bis zum Höchstbetrag. Dafür wird sie später verrentet, eine Einmalauszahlung gibt es nicht. Wie der Hebel funktioniert, steht in Basisrente für Selbstständige. Für Jan mit 500 Euro heißt das: 2026 geht sein geförderter Weg über die Basisrente. Ob ab 2027 das Depot daneben passt, entscheidet sich, wenn die Verordnungen da sind. Das eine ersetzt das andere nicht.

Bist du im Versorgungswerk, etwa als Zahnärztin, werden deine Pflichtbeiträge dorthin nach dem Einkommensteuergesetz auf denselben Höchstbetrag angerechnet wie eine Basisrente. Je höher dein Pflichtbeitrag, desto weniger vom Höchstbetrag bleibt 2026 für eine Basisrente übrig. Die Zulage ab 2027 hängt nicht an diesem Höchstbetrag.

Ob bei dir 2026 die Basisrente oder 2027 das Depot der erste Schritt ist, ist die Frage fürs Erstgespräch: Dein letzter Steuerbescheid reicht, persönlich in Lüdenscheid oder per Video. Zur Vorbereitung gibt dir der Rentenlücken-Rechner eine erste Größenordnung deiner Lücke. Für Jan: gesetzliche Rente auf 0 setzen. Im Versorgungswerk: die Anwartschaft aus deiner jährlichen Mitteilung ins Feld für die Renteninformation eintragen.

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

Können Selbstständige ab 2027 ein Altersvorsorgedepot abschließen?

Ja. Ab dem 01.01.2027 gehören Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke zum Förderkreis, eine Pflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ist dafür nicht mehr nötig. Zwei Bedingungen aus dem Gesetz sind für dich wichtig: bis 67 und eine abgegebene Steuererklärung. Die Verordnungen mit den Produktdetails stehen noch aus.

Wie hoch ist die Zulage beim Altersvorsorgedepot?

50 Cent je Euro Eigenbeitrag auf die ersten 360 Euro im Jahr, 25 Cent je Euro von 360 bis 1.800 Euro. Die Grundzulage ist damit bei 540 Euro im Jahr gedeckelt, erreicht bei 150 Euro Eigenbeitrag im Monat. Daneben gibt es die Kinderzulage.

Gibt es beim Altersvorsorgedepot eine Kinderzulage?

Ja. Je Kind kommt zur Grundzulage eine Kinderzulage dazu: ein Euro je Euro Eigenbeitrag, höchstens 300 Euro im Jahr je Kind. Mit einem Kind wären es bei 150 Euro Eigenbeitrag im Monat zusammen höchstens 840 Euro Zulage im Jahr. Das steht im Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026, verkündet am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt, Teil I Nummer 156.

Gibt es einen Rechner für das Altersvorsorgedepot 2027?

Von mir noch nicht, solange die Verordnungen fehlen. Die Grundzulage rechnest du in drei Zeilen selbst: 50 Cent je Euro auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr, 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro, darüber bleibt es bei 540 Euro. Wie groß die Lücke ist, die das Depot füllen soll, zeigt dir der Rentenlücken-Rechner.

Lohnt sich das Altersvorsorgedepot, wenn ich im Versorgungswerk bin?

Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke gehören ab 2027 ausdrücklich zum Förderkreis, und die Zulage ab 2027 hängt nicht am Höchstbetrag für Sonderausgaben. Für 2026 ist die Basisrente der Weg, dort werden die Pflichtbeiträge ans Versorgungswerk aber auf denselben Höchstbetrag angerechnet. Wie viel Platz bleibt, hängt von deinem Beitrag ab.

Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung und keine persönliche Beratung zu deiner Vorsorge. Jan ist ein konstruierter Modellfall zur Einordnung, keine Zusage für deinen persönlichen Fall. Stand: 21.09.2026, vor Erlass der Verordnungen zum Altersvorsorgereformgesetz vom 26.05.2026 (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026, verkündet 29.05.2026).

Eduard Strekert ist Vermögensberater für die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG). Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Er stellt keine Anlage- oder Steuerberatung dar.

Basisrente 2026 oder Depot 2027?

Lass uns im Erstgespräch klären, welcher Schritt bei dir zuerst kommt. Kostenfrei, persönlich in Lüdenscheid oder per Video.

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