Jedes Jahr im Sommer dasselbe Bild. Die Steuererklärung liegt auf dem Tisch, die Frist rückt näher, und viele Selbstständige lassen genau den Hebel liegen, der am meisten bringt: die Basisrente.
Die kurze Antwort. Beiträge zur Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) sind seit 2023 vollständig als Sonderausgaben absetzbar. Ein Selbstständiger mit 90.000 Euro Gewinn, der 15.000 Euro einzahlt, holt sich bei 42 Prozent Grenzsteuersatz rund 6.300 Euro Steuern zurück und baut gleichzeitig eine Altersvorsorge auf, die es ohne Arbeitgeber sonst nicht gäbe.
Der Modellfall
Nehmen wir einen Selbstständigen mit 90.000 Euro Gewinn im Jahr. Er entscheidet sich, 15.000 Euro davon in eine Basisrente einzuzahlen, statt sie unversteuert liegen zu lassen.
- Bruttoeinzahlung: 15.000 Euro im Jahr
- Absetzbar als Sonderausgabe: vollständig, da seit dem Veranlagungsjahr 2023 keine Kürzung mehr greift
- Grenzsteuersatz: rund 42 Prozent
- Steuerersparnis: rund 6.300 Euro im selben Jahr
Der reale Aufwand für die Vorsorge sinkt damit von 15.000 Euro auf effektiv rund 8.700 Euro. Der Staat zahlt über die Steuerersparnis einen erheblichen Teil der Einzahlung mit.
Warum der Euro zweimal arbeitet
Der eigentliche Effekt ist nicht die Rendite der Basisrente selbst, sondern die doppelte Wirkung des einen eingezahlten Euros. Er senkt sofort die Steuerlast im laufenden Jahr. Und er baut gleichzeitig eine lebenslange Rente auf, die später ausgezahlt wird und erst dann (mit einem meist niedrigeren Steuersatz im Ruhestand) versteuert werden muss.
Für Selbstständige ist das besonders wertvoll, weil ihnen die zweite Säule fehlt, die Angestellte automatisch haben: den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung. Wer sich selbst um seine Vorsorge kümmern muss, sollte wenigstens den vollen steuerlichen Hebel mitnehmen, den der Gesetzgeber dafür vorgesehen hat. Rechtsgrundlage ist der Sonderausgabenabzug nach § 10 EStG.
Die Basisrente lohnt sich besonders, wenn:
- der Grenzsteuersatz hoch ist (ab etwa 35 bis 42 Prozent)
- noch keine oder nur eine kleine private Altersvorsorge besteht
- das Geld ohnehin nicht kurzfristig gebraucht wird
- die Steuererklärung noch offene Spielräume für Sonderausgaben zeigt
- eine lebenslange, planbare Zusatzrente gewünscht ist statt Kapitalauszahlung
Ein ehrlicher Punkt gehört dazu: Die Basisrente ist unwiderruflich. Das eingezahlte Geld ist bis zur Rente gebunden, es gibt keine Kapitalauszahlung und keinen vorzeitigen Zugriff. Wer noch keinen Notgroschen hat oder in den nächsten Jahren größere Anschaffungen plant, sollte zuerst dort ansetzen und die Basisrente danach als zusätzlichen Baustein einplanen.
Was die meisten falsch machen
Der häufigste Fehler passiert nicht bei der Einzahlung, sondern davor. Viele behandeln die Steuererklärung als lästige Pflicht, die im Juli schnell erledigt wird, statt als jährlichen Kassensturz. Dabei ist genau dieser Moment der richtige, um zu prüfen: Wo ist Geld versickert, welche Vorsorge fehlt, welche Sonderausgaben wurden vergessen.
Wer einen Steuerberater hat, gewinnt zwar mehr Zeit bis zur Abgabe. Der Berater optimiert aber meist rückwärts, was im Jahr schon passiert ist. Die Entscheidung, ob und wie viel in eine Basisrente fließt, muss innerhalb des laufenden Jahres fallen, nicht danach.
Für Selbstständige und Unternehmer gehört diese Rechnung deshalb einmal im Jahr auf den Tisch, am besten zusammen mit der gesamten Vorsorgesituation: Wie groß ist die Rentenlücke tatsächlich, welche Bausteine bestehen schon, und wo bringt ein zusätzlicher Euro Basisrente wirklich etwas. Wer als Unternehmer plant, sollte diese Frage nicht isoliert, sondern zusammen mit der betrieblichen und privaten Gesamtstruktur beantworten. Einen Überblick über die Vorsorgesituation von Selbstständigen ohne Arbeitgeber liefert der Artikel Altersvorsorge für Selbstständige.
Häufige Fragen zu Basisrente für Selbstständige
Ist die Basisrente für jeden Selbstständigen sinnvoll?
Sie ist besonders für Selbstständige mit hohem Grenzsteuersatz und ohne bestehende Altersvorsorge sinnvoll. Wer bereits einen soliden Vorsorgemix hat oder das Geld absehbar braucht, sollte den unwiderruflichen Charakter der Basisrente gegen andere Bausteine abwägen.
Kann ich mir das eingezahlte Geld später auszahlen lassen?
Nein. Die Basisrente zahlt ausschließlich eine lebenslange monatliche Rente ab dem vereinbarten Rentenbeginn, frühestens mit 62 Jahren. Eine Kapitalauszahlung ist rechtlich ausgeschlossen, das unterscheidet sie von vielen anderen Anlageformen.
Wie viel kann ich maximal absetzen?
Der Gesetzgeber begrenzt den absetzbaren Höchstbetrag jährlich und passt ihn regelmäßig an. Wie viel in deinem konkreten Fall sinnvoll und absetzbar ist, hängt von deinem Gewinn, deinem Familienstand und bereits bestehenden Vorsorgeaufwendungen ab und sollte individuell durchgerechnet werden.
Was unterscheidet die Basisrente von einer privaten Rentenversicherung?
Die Basisrente ist steuerlich gefördert, dafür aber nicht vererbbar, nicht beleihbar und nicht kapitalisierbar. Eine private Rentenversicherung ist flexibler, dafür ohne den Sonderausgabenabzug. Beide Bausteine schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich je nach Lebenssituation.
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*Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Die genannten Prozentsätze und Beträge sind ein vereinfachter Modellfall zur Einordnung, keine Zusage für deinen persönlichen Fall.*
Eduard Strekert ist Vermögensberater für die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG). Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Er stellt keine Anlage- oder Steuerberatung dar.