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Steuern · Altersvorsorge

Aktivrente: 2.000 Euro steuerfrei dazuverdienen, nur nicht als Selbstständige

2.000 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen, aber nicht für alle: Eine Zahnarzthelferin, die kurz vor der Regelaltersgrenze steht, erzählt ihrer Chefin beim Mittagskaffee von der neuen Aktivrente. Die Praxisinhaberin rechnet kurz nach, was das für ihre Personalplanung bedeutet. Erfahrene Kräfte länger zu halten wird plötzlich attraktiver. Dann fällt ihr etwas auf: Für sie selbst gilt diese Regel nicht. Sie ist Selbstständige, und genau deshalb bleibt ihr der neue Steuerfreibetrag verwehrt, egal wie lange sie noch arbeitet.

Die kurze Antwort. Die Aktivrente gilt seit dem 1. Januar 2026 nur für Angestellte, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig weiterarbeiten. Sie können dann bis zu 2.000 Euro monatlich beziehungsweise 24.000 Euro im Jahr steuerfrei hinzuverdienen. Selbstständige, Freiberufler und Praxisinhaberinnen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Was die Aktivrente für Angestellte bedeutet

Die Aktivrente ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Sie greift ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze und setzt eine bestimmte Konstellation voraus: eine nichtselbstständige, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Der Arbeitgeber muss weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung abführen, und auch Kranken- und Pflegeversicherung laufen für die Beschäftigten unverändert weiter. Wer nach der Regelaltersgrenze weiterarbeiten will, kann das jetzt bis zu einem festen Betrag steuerfrei tun. Steuerfrei ist der Arbeitslohn bis zur Grenze von 2.000 Euro im Monat beziehungsweise 24.000 Euro im Jahr.

Für eine langjährige Praxismitarbeiterin, die auch nach der Regelaltersgrenze weiter mitarbeitet, ist das ein spürbarer Unterschied. Vom Bruttolohn bleibt mehr netto übrig als vor dem Jahreswechsel.

Wer außen vor bleibt und warum das für Praxisinhaberinnen doppelt zählt

Der Gesetzgeber hat die Zielgruppe eng gefasst. Ausgeschlossen sind Selbstständige, Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte, Beamte, Abgeordnete und Minijobber. Wer sein Einkommen nicht aus einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis bezieht, bekommt von der Aktivrente nichts, unabhängig davon, wie lange er arbeitet oder wie viel Umsatz er im Jahr macht. Das bestätigen auch die FAQ des Bundesfinanzministeriums zur Aktivrente.

Für eine Praxisinhaberin trifft das doppelt: Als Arbeitgeberin profitiert sie, weil erfahrenes Personal jetzt einen Grund hat, länger zu bleiben. Als Selbstständige geht sie selbst leer aus, obwohl sie meist am längsten arbeitet, oft über die Regelaltersgrenze hinaus, weil die eigene Praxis nicht an einem Stichtag endet.

Wer die Aktivrente nutzen kann:

  • Angestellte, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben
  • eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung fortführen oder neu aufnehmen
  • deren Arbeitgeber weiterhin Rentenversicherungsbeiträge abführt
  • bis zu 2.000 Euro im Monat verdienen, darüber hinaus gilt die normale Besteuerung

Die Aktivrente klingt nach einer einfachen Lösung gegen den Fachkräftemangel, ist aber kein Vorsorgeinstrument. Sie erleichtert das Weiterarbeiten im Angestelltenverhältnis, baut aber selbst keine zusätzliche Rente auf und ändert nichts an der Rentenhöhe. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bleiben in voller Höhe bestehen, nur die Lohnsteuer entfällt bis zur Grenze. Und wer wie eine Praxisinhaberin selbstständig ist, hat von der ganzen Regelung schlicht nichts, auch nicht als Randnutzen.

Was das für deine eigene Vorsorge heißt

Wie sich die Aktivrente im Einzelfall auf die Lohnabrechnung oder die Personalkosten einer Praxis auswirkt, sollte ein Steuerberater durchrechnen, besonders wenn mehrere Beschäftigte betroffen sind und die neue Regel in die Urlaubs- und Schichtplanung einfließen soll.

Für dich als Praxisinhaberin bleibt die eigentliche Frage davon unberührt. Der Staat hat mit der Aktivrente einen Baustein geschaffen, den ausgerechnet die Menschen nicht bekommen, die ihr ganzes Berufsleben lang das unternehmerische Risiko tragen. Deine Altersvorsorge als Selbstständiger musst du weiterhin komplett selbst aufbauen, ohne Arbeitgeberanteil und jetzt auch ohne diesen neuen Steuervorteil. Welcher steuerliche Hebel dir stattdessen offensteht, steht in Basisrente für Selbstständige. Wie groß die Lücke zwischen deiner gesetzlichen Rente und dem, was du im Ruhestand brauchst, tatsächlich ist, lässt sich mit dem Rentenlücken-Rechner in wenigen Minuten überschlagen. Wer als Praxisinhaberin ohnehin regelmäßig prüft, wie sie ihr Team absichert, findet im Artikel betriebliche Altersvorsorge in der Arztpraxis den Anschluss an die Arbeitgeberseite dieses Themas.

Häufige Fragen zu Aktivrente für Selbstständige

Was ist die Aktivrente 2026?

Die Aktivrente ist eine seit dem 1. Januar 2026 geltende Steuerregel, mit der Angestellte nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen können, solange sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleiben.

Können Selbstständige die Aktivrente nutzen?

Nein. Die Regelung gilt ausschließlich für nichtselbstständige, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Selbstständige, Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte, Beamte und Minijobber sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Ab wann gilt die Aktivrente und für wen?

Die Aktivrente greift ab dem Monat, der auf das Erreichen der Regelaltersgrenze folgt, und nur für Beschäftigte, deren Arbeitgeber weiterhin Rentenversicherungsbeiträge abführt. Wer vorher in Rente geht oder selbstständig weiterarbeitet, fällt nicht darunter.

Muss ich auf den steuerfreien Betrag noch Sozialversicherung zahlen?

Ja. Die Steuerfreiheit betrifft nur die Lohnsteuer. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen für Beschäftigte weiterhin in gewohnter Höhe an, das ändert sich durch die Aktivrente nicht.

Die genannten Beträge entsprechen dem Rechtsstand vom 2. September 2026. Ob und wie die Aktivrente in deinem Fall wirkt, klärst du am besten mit deinem Steuerberater.

Eduard Strekert ist Vermögensberater für die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG). Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Er stellt keine Anlage- oder Steuerberatung dar.

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