Gute Medizinische Fachangestellte zu finden und zu halten, wird immer schwerer. Eine betriebliche Altersvorsorge ist einer der stärksten Hebel dafür. Und sie baut nebenbei deine eigene Vorsorge als Praxisinhaber mit auf.
Die kurze Antwort. Als Praxisinhaber richtest du die betriebliche Altersvorsorge in drei Schritten ein. Erstens dein Team über eine Direktversicherung absichern. Dabei zählen der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss und der Tarif für Medizinische Fachangestellte. Zweitens eine klare Versorgungsordnung aufsetzen, damit du als Arbeitgeber kein unnötiges Haftungsrisiko eingehst. Drittens deine eigene Vorsorge regeln, über das Ärzteversorgungswerk hinaus, mit Basisrente und einer flexiblen fondsgebundenen Lösung.
Ich bin Eduard Strekert, Vermögensberater für die Deutsche Vermögensberatung AG in Lüdenscheid, und begleite Praxen, Selbstständige und Unternehmer im Märkischen Kreis. Den Fahrplan dahinter schauen wir uns jetzt in Ruhe an.
Warum lohnt sich eine bAV gerade für Arztpraxen?
Der Wettbewerb um gute Medizinische Fachangestellte ist hart. Gehalt allein bindet niemanden mehr, denn das kann die Praxis nebenan auch. Eine betriebliche Altersvorsorge ist ein Vorteil, den dein Team direkt spürt und der lange nachwirkt.
Dazu kommt: Du bist als Arbeitgeber ohnehin verpflichtet, deinem Team eine Entgeltumwandlung anzubieten. Wenn du das aktiv und gut gestaltest, statt es nur zu verwalten, machst du aus einer Pflicht ein Bindungsinstrument. Und du baust im selben Schritt deine eigene Vorsorge auf. Ein Hebel, zwei Ziele.
Schritt 1: Die bAV für dein Praxisteam
Im Kern wandelt ein Teammitglied einen Teil seines Bruttogehalts in einen Vorsorgebeitrag um. Das ist im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen steuer- und sozialabgabenbegünstigt. Drei Punkte machen daraus ein echtes Angebot.
- Gesetzlicher Zuschuss. Auf die Entgeltumwandlung zahlst du als Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent. Wer mehr gibt, setzt ein starkes Signal.
- Der Tarif für Medizinische Fachangestellte. Orientierst du dich am Tarifvertrag, kommt ein arbeitgeberfinanzierter Beitrag dazu. Die genaue Höhe ändert sich, das schauen wir uns am aktuellen Stand an.
- Der Durchführungsweg. Für Praxen ist die Direktversicherung meist der einfachste und verwaltungsärmste Weg. Eine Branchenlösung kann zusätzlich punkten, weil der Vertrag mitwandert, wenn jemand aus dem Team die Praxis wechselt.
Richtig erklärt, ist das für dein Team ein spürbarer Mehrwert. Genau hier entscheidet sich, ob die bAV als Pflichtübung verpufft oder ob sie Leute hält.
Schritt 2: Wie vermeidest du als Arbeitgeber die Haftung?
Sobald du eine bAV zusagst, stehst du dafür gerade. Das nennt sich Einstandspflicht. Fehler in der Gestaltung können später teuer werden.
Die Lösung ist eine saubere Versorgungsordnung. Sie ist das Regelwerk deiner Praxis und legt fest, wer welche Leistung bekommt und unter welchen Bedingungen. So sind die Spielregeln klar und dein Haftungsrisiko deutlich geringer. Das gehört in fachkundige Hände, oft im Zusammenspiel mit deinem Steuerberater oder Anwalt. Eine Anlage- oder Rechtsberatung ersetzt dieser Beitrag nicht.
Schritt 3: Deine eigene Vorsorge als Praxisinhaber
Als niedergelassener Arzt zahlst du in der Regel in dein Ärzteversorgungswerk ein. Das ist ein starkes Fundament. Für den gewohnten Lebensstandard im Alter reicht es aber oft nicht aus. Darüber baust du gezielt weiter auf.
Achte auf deine Rechtsform. Führst du eine Einzelpraxis oder eine GbR, ist eine bAV für dich selbst in der Regel nicht möglich. Der Grund liegt in deiner steuerlichen Stellung als Mitunternehmer. Läuft deine Praxis als GmbH und du bist dort angestellter Geschäftsführer, sieht es anders aus. Wie das in deinem Fall genau aussieht, klären wir gemeinsam mit deinem Steuerberater.
Geförderte Basisversorgung. Eine fondsgebundene Basisrente, oft Rürup genannt, kannst du als Sonderausgaben absetzen, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag. Bei einem hohen persönlichen Steuersatz kann der Effekt entsprechend größer sein. Wie stark er bei dir wirkt, hängt von deiner Situation ab. Der Haken: Das Kapital ist fürs Alter gebunden und die spätere Rente wird versteuert. Es ist also eine Steuerstundung, kein Steuergeschenk.
Flexible fondsgebundene Vorsorge. Als bewegliches Gegenstück bleibt eine fondsgebundene Lösung, an die du bei Bedarf herankommst. Sie gleicht aus, was Versorgungswerk und Basisrente an Flexibilität vermissen lassen. Kurz zur Einordnung: Investmentfonds und ETF sind kein Gegensatz, sondern zwei Wege, breit gestreut anzulegen.
Ein Modellfall aus der Praxis
Nimm Dr. Schneider, Hausärztin in Lüdenscheid, Einzelpraxis mit vier Medizinischen Fachangestellten. Sie will gute Leute halten und selbst solide vorsorgen.
Fürs Team setzt sie eine Direktversicherung per Entgeltumwandlung auf, zahlt den gesetzlichen Zuschuss und orientiert sich am Tarif. Eine Versorgungsordnung regelt, wer was bekommt. Damit ist ihr Angebot attraktiv und sie selbst rechtlich sauber aufgestellt.
Für sich selbst kann sie als Einzelpraxis keine bAV nutzen. Ihr Fundament bleibt das Ärzteversorgungswerk. Darüber legt sie eine Basisrente für den Steuervorteil und ein flexibles fondsgebundenes Depot für Beweglichkeit. Wie viel davon nötig ist, hängt von ihrer Versorgungslücke und ihrem Steuersatz ab. Genau das rechnen wir an ihrem Fall durch, statt mit einer Pauschalzahl zu arbeiten. So entsteht eine Lösung, die zu ihrer Praxis passt, keine Zahl von der Stange.
Eine bAV ist kein Selbstläufer. Schlecht erklärt, nimmt kaum jemand im Team sie an, und dann verpufft der Bindungseffekt. Schlecht gestaltet, holst du dir als Arbeitgeber ein Haftungsthema ins Haus. Es geht nicht um das schnellste Produkt, sondern um ein sauberes Konzept für deine Praxis und für dich. Genau das schauen wir uns gemeinsam an, bevor irgendetwas unterschrieben wird.
Häufige Fragen zur bAV in der Arztpraxis
Bin ich als Praxisinhaber verpflichtet, eine bAV anzubieten? Ja. Du musst deinem Team die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung anbieten und einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent zahlen. Wie du das gestaltest, bleibt dir überlassen.
Was ist der beste Durchführungsweg für eine Praxis? Für die meisten Praxen ist die Direktversicherung der einfachste und verwaltungsärmste Weg. Welche Lösung im Detail passt, hängt von Praxisgröße und Team ab.
Was passiert mit der bAV, wenn jemand aus dem Team die Praxis wechselt? Der Vertrag gehört dem Teammitglied und wandert mit. Eine Lösung mit guter Portabilität macht den Wechsel besonders unkompliziert.
Kann ich als Arzt für mich selbst eine bAV einrichten? Das hängt von deiner Rechtsform ab. In der Einzelpraxis oder GbR geht das nicht. Als angestellter Geschäftsführer einer Praxis-GmbH ist es möglich. Das klären wir mit deinem Steuerberater.
Reicht das Ärzteversorgungswerk als Altersvorsorge? Es ist ein starkes Fundament, deckt den gewohnten Lebensstandard aber oft nicht allein ab. Eine Basisrente und eine flexible fondsgebundene Lösung ergänzen es sinnvoll.
Berätst du Praxen im Märkischen Kreis auch vor Ort? Ja. Ich bin in Lüdenscheid, berate persönlich vor Ort oder per Video und begleite Praxen und Selbstständige in der ganzen Region.
Dein nächster Schritt im Märkischen Kreis
Du musst das nicht allein lösen und schon gar nicht an einem Nachmittag zwischen zwei Sprechstunden. Ein erstes Gespräch bedeutet keine Festlegung. Es bedeutet, dass du weißt, wie ein bAV-Konzept für dein Team aussieht und wie deine eigene Vorsorge dazu passt.
Ich bin Eduard Strekert, Vermögensberater für die Deutsche Vermögensberatung AG in Lüdenscheid. Ich begleite Praxen und Selbstständige im Märkischen Kreis dabei, Vorsorge mit Struktur aufzubauen, in ihrem Tempo. Wir müssen nichts überstürzen. Nächster Schritt: Buch dir ein kostenfreies Erstgespräch, und wir schauen gemeinsam auf deine Praxis.
Passend dazu:
- Altersvorsorge für Selbstständige: So baust du sie ohne Arbeitgeber auf
- Private Krankenversicherung für Selbstständige: Was du wirklich zahlst
- Vermögensberatung für Selbstständige im Märkischen Kreis
Eduard Strekert ist Vermögensberater für die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG). Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Er stellt keine Anlage- oder Steuerberatung dar.