Über mich Leistungen Blog FAQ

Unternehmer · Vorsorge

Vorsorgevollmacht für Unternehmer: Was passiert, wenn du ausfällst?

Du fällst aus. Wer entscheidet dann in deiner Firma? Ein Unfall, eine plötzliche Diagnose, ein paar Wochen auf der Intensivstation reichen dafür schon aus. Für einen Angestellten ist das vor allem ein gesundheitliches Thema. Für dich als Praxisinhaber, IT-Unternehmer oder Selbstständiger mit eigenem Team steht in derselben Zeit auch dein Betrieb still.

Die kurze Antwort. Ohne wirksame Vorsorgevollmacht darf in deiner Firma bei Geschäftsunfähigkeit niemand unterschreiben, zahlen oder entscheiden. Das Betreuungsgericht bestellt dann eine fremde Person, die deinen Betrieb nicht kennt. Eine Vorsorgevollmacht, die dein Unternehmen ausdrücklich einschließt, dazu eine Bankvollmacht und bei einer GmbH zusätzlich Prokura, verhindern genau das.

Was ohne Vorsorgevollmacht mit deiner Firma passiert

Diese Frage kläre ich mit Unternehmern oft erst dann, wenn es eigentlich schon zu spät wäre.

  • Niemand darf unterschreiben. Verträge, Freigaben und Investitionen bleiben liegen.
  • Dein Team hat keinen Ansprechpartner. Einstellungen, Kündigungen und Freigaben stehen still.
  • Rechnungen und Lieferanten werden nicht bezahlt. Mahnungen und im schlimmsten Fall ein Lieferstopp drohen.
  • Löhne müssen trotzdem raus, aber ohne Freigabe kommt das Geld nicht bei deinen Leuten an.
  • Banken sperren im Zweifel Konten und Kreditlinien, solange keine wirksame Vertretung nachgewiesen ist.
  • Das Betreuungsgericht setzt einen Betreuer ein. Eine fremde Person entscheidet über deine Firma, ohne den Alltag darin zu kennen.

Das ist kein Extremfall, sondern der gesetzliche Regelfall. Seit der Betreuungsrechtsreform zum 1. Januar 2023 steht in § 1814 Absatz 3 BGB ausdrücklich, dass eine Betreuung nicht angeordnet wird, soweit eine wirksame Vorsorgevollmacht die Angelegenheiten gleichermaßen abdeckt. Wenn du dich jetzt fragst, wie lange deine Firma einen solchen Ausfall finanziell durchhält: Genau das kläre ich mit Unternehmern im kostenfreien Erstgespräch.

Warum das Ehegattennotvertretungsrecht dein Unternehmen nicht schützt

Seit 2023 gibt es zusätzlich das Ehegattennotvertretungsrecht nach § 1358 BGB. Es gilt ausschließlich für Gesundheitsangelegenheiten und ist auf sechs Monate befristet. Für deine Firma heißt das: Laufende Kreditlinien, Bürgschaften oder eine Prolongation bei der Bank regelt es nicht mit. Dafür bleibt es ohne eigene Vollmacht beim gerichtlich bestellten Betreuer.

Die Lösung: eine Vorsorgevollmacht, die dein Unternehmen ausdrücklich einschließt

Eine allgemeine Vorsorgevollmacht aus dem Internet reicht für ein Unternehmen in der Regel nicht aus. Wichtig sind sechs Punkte:

  • Eine Vorsorgevollmacht, die dein Unternehmen ausdrücklich umfasst. Du bestimmst selbst, wer dich vertritt.
  • Eine Person, die den Alltag im Betrieb kennt. Nur so passen die Entscheidungen zur Firma.
  • Klar geregelt, was diese Person darf, zum Beispiel Zahlungen bis zu einer festen Grenze allein und alles darüber nur mit einer zweiten Unterschrift.
  • Eine eigene Bankvollmacht bei deiner Bank, damit Zahlungen ohne Verzug weiterlaufen.
  • Bei einer GmbH zusätzlich Prokura oder ein zweiter Geschäftsführer als Rückfallebene.
  • Einmal im Jahr prüfen, ob die Vertretung noch zur Firma passt.

Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Dokument mit weitreichender Wirkung. Sie gehört in die Hände von Notar oder Anwalt, nicht in eine allgemeine Vorlage aus dem Internet. Mein Part als Vermögensberater für die Deutsche Vermögensberatung AG ist ein anderer: dass du überhaupt an diese Lücke denkst und dass die finanzielle Seite dahinter, von der Liquidität bis zur Absicherung deiner Familie, sauber steht.

Dein nächster Schritt

Wenn die Vollmacht steht, gehört sie ins Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Nur ein registriertes Dokument findet das Betreuungsgericht im Ernstfall schnell genug, um überhaupt danach zu fragen. Die Registrierung ersetzt keine notarielle oder anwaltliche Beratung, sie sorgt nur dafür, dass ein vorhandenes Dokument im Notfall auch gefunden wird.

Für dein Unternehmen bleibt daneben eine zweite Frage: Ist deine Familie unabhängig von der Firma abgesichert? Das bespreche ich mit Unternehmern in Lüdenscheid im kostenfreien Erstgespräch, persönlich im Büro oder per Video.

Häufige Fragen zu Vorsorgevollmacht für Unternehmer

Was passiert mit meiner Firma, wenn ich als Unternehmer plötzlich ausfalle?

Ohne wirksame Vorsorgevollmacht darf zunächst niemand für dich unterschreiben, zahlen oder entscheiden. Das Betreuungsgericht bestellt dann einen gesetzlichen Betreuer, der deinen Betrieb in der Regel nicht kennt. Verträge, Personalentscheidungen und Zahlungen können in dieser Zeit ins Stocken geraten.

Reicht eine private Vorsorgevollmacht auch für mein Unternehmen aus?

Nur wenn sie dein Unternehmen ausdrücklich einschließt. Eine allgemeine Vorlage für private Angelegenheiten deckt geschäftliche Entscheidungen häufig nicht mit ab. Ergänzend braucht es meist eine eigene Bankvollmacht und bei einer GmbH zusätzlich Prokura oder einen zweiten Geschäftsführer.

Schützt mich das Ehegattennotvertretungsrecht als Unternehmer nicht schon automatisch?

Nein. Das seit 2023 geltende Ehegattennotvertretungsrecht nach § 1358 BGB gilt ausschließlich für Gesundheitsangelegenheiten und ist auf sechs Monate befristet. Geschäftliche Entscheidungen für dein Unternehmen deckt es nicht ab.

Wo sollte ich meine Vorsorgevollmacht registrieren lassen?

Sinnvoll ist eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Das Gericht kann dort im Ernstfall schnell klären, ob eine Vollmacht existiert und wo sie hinterlegt ist. Das Dokument selbst bleibt bei dir, im Register wird nur der Fakt der Existenz vermerkt.

Was kostet eine Vorsorgevollmacht für Unternehmer beim Notar?

Ein Modellfall zeigt die Rechnung. Bei einem Unternehmer mit einem Vermögen aus Betrieb und Privatbereich von zusammen 500.000 Euro darf der Geschäftswert für die Vollmacht laut § 98 Absatz 3 GNotKG höchstens die Hälfte des Vermögens betragen, hier also 250.000 Euro. Für eine notarielle Beurkundung wird üblicherweise eine 2,0-Gebühr nach Tabelle B (Anlage 2 zu § 34 GNotKG) fällig, bei diesem Geschäftswert rund 1.070 Euro netto, zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer. Je nach Umfang der Vollmacht kann der tatsächliche Betrag abweichen, eine anwaltliche Beratung kommt meist als Stundenhonorar hinzu.

Passend dazu:

Eduard Strekert ist Vermögensberater für die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG). Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Er stellt keine Anlage- oder Steuerberatung dar.

Ist deine Firma für den Ernstfall abgesichert?

Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, ob deine Firma einen mehrmonatigen Ausfall finanziell übersteht. Persönlich in Lüdenscheid oder per Video.

Lieber telefonisch? Ruf einfach an: 02351 8739712