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Arbeitskraftabsicherung · Selbstständige

Krankentagegeld für Selbstständige: Sechs Wochen krank kosten dich zweimal

Sechs Wochen krank. Ein Angestellter bekommt sein Gehalt weiter. Dich als Selbstständigen trifft es zweimal: Die Entnahme, von der du und deine Familie leben (bei einer GmbH dein Gehalt), bleibt aus, und die Fixkosten deines Betriebs laufen weiter, als wärst du da. Ein Krankentagegeld für Selbstständige deckt davon nur die Entnahme.

Die kurze Antwort. Fällt ein Selbstständiger aus, fehlen zwei Dinge: die Entnahme für den eigenen Lebensunterhalt und die Deckung der Fixkosten, die weiterlaufen. Die gesetzliche Kasse zahlt Krankengeld nur mit Wahlerklärung und erst ab dem 43. Tag. Ein Krankentagegeld schließt die Lücke bei der Entnahme. Die Fixkosten deckt es nicht, dafür gibt es eigene Verträge.

25.500 Euro, die abgehen, während nichts hereinkommt

Ein Modellfall, bewusst konstruiert: Eine Praxisinhaberin fällt sechs Wochen aus. Ihre Fixkosten, vereinfacht auf drei Posten: Miete 3.000 Euro, Gehälter 12.000 Euro, Leasing für Geräte 2.000 Euro. Zusammen 17.000 Euro im Monat. Sechs Wochen sind anderthalb Monate, also 25.500 Euro, die vom Geschäftskonto abgehen, während kein Patient behandelt wird und keine Abrechnung entsteht. Alle Zahlen aus einem Modellfall, vereinfacht gerechnet.

Das sind die Fixkosten. Dazu kommt die Entnahme, die sie sich jeden Monat zum Leben überweist. Sechs Wochen lang entsteht kein Gewinn, aus dem sie kommen könnte. Ein Krankentagegeld ersetzt diesen Posten. Die 25.500 Euro deckt es nicht. Wer dabei an die Praxiskosten denkt, hat den falschen Vertrag im Kopf.

Wenn du deine Fixkosten kennst, aber nicht weißt, welcher deiner Verträge sie im Ausfall zahlt, ist genau das die Frage fürs Erstgespräch. Bring die Verträge mit, wir legen sie nebeneinander.

Krankengeld für Selbstständige: was die Kasse wann zahlt

Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige haben von sich aus keinen Anspruch auf Krankengeld. Den bekommst du erst, wenn du gegenüber deiner Kasse eine Wahlerklärung abgibst und dafür den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent statt des ermäßigten von 14,0 Prozent zahlst (§ 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V, Rechtsstand September 2026). Auch dann beginnt das Krankengeld mit der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit, also am 43. Tag (§ 46 SGB V). Die Höhe: 70 Prozent des Arbeitseinkommens, das zuletzt deiner Beitragsberechnung zugrunde lag (§ 47 Abs. 1 und Abs. 4 SGB V).

Für die Wochen davor bieten die Kassen Wahltarife an, die früher beginnen (§ 53 Abs. 6 SGB V). Beginn, Höhe, Beitrag und Bindungsfrist unterscheiden sich je Kasse, frag also bei deiner Kasse nach. Bist du privat versichert, gibt es kein Krankengeld. Dort muss das Krankentagegeld eigens vereinbart sein. Auch ein berufsständisches Versorgungswerk zahlt in der Regel erst bei Berufsunfähigkeit und im Alter, nicht bei einer Krankheit von einigen Wochen. Mehr dazu im PKV-Vergleich für Selbstständige.

Krankentagegeldversicherung für Selbstständige: Tagessatz und Karenzzeit

Eine Krankentagegeldversicherung für Selbstständige zahlt einen festen Betrag pro Tag, sobald die Karenzzeit abgelaufen ist. Drei Stellschrauben entscheiden, was ankommt:

  • Der Tagessatz. Den wählst du selbst. Die Obergrenze ist dein nachgewiesenes Nettoeinkommen, so sehen es die Musterbedingungen der privaten Krankentagegeldversicherung (MB/KT) vor. Als Maßstab dient deine monatliche Entnahme, geteilt durch 30.
  • Die Karenzzeit. Je nach Tarif Zahlung ab Tag 8, 15, 22 oder 43. Je später der Beginn, desto niedriger der Beitrag und desto mehr Wochen trägst du selbst. Wer ab Tag 43 Krankengeld bekommt, legt das Tagegeld auf die Wochen davor oder stockt die 70 Prozent auf.
  • Die Gesundheitsprüfung. Ohne Gesundheitsfragen kommt der private Vertrag in der Regel nicht zustande. Wer heute vorbelastet ist, bekommt womöglich einen Zuschlag oder einen Ausschluss.

Was das deckt, hängt vom Betrieb ab: Ein IT-Freiberufler, der allein arbeitet, verliert seinen Umsatz am ersten Krankheitstag. Seine Fixkosten sind klein, die Entnahme ist fast alles, und das Krankentagegeld deckt deshalb fast den ganzen Ausfall.

Ein Handwerksmeister mit rund 15 Leuten steht am anderen Ende. Seine Leute arbeiten den Auftragsbestand ab, Geld kommt weiter herein. Stehen bleibt, was nur er macht: Angebote, Abnahmen, Rechnungen. Nach einigen Wochen ist der Bestand leer, und die Lohnsumme läuft in voller Höhe weiter. Seine Fixkosten sind größer als die der Praxisinhaberin, und das Krankentagegeld deckt nur sein eigenes Gehalt.

Ein Krankentagegeld ersetzt keine Fixkosten, und es ist kein Automatismus. Die Karenzzeit ist ein Tausch: weniger Beitrag gegen mehr Wochen, die du selbst trägst. Der Vertrag setzt eine Gesundheitsprüfung voraus, die nicht jeder ohne Zuschlag besteht. Deshalb gehört das mit deinen Zahlen gerechnet und nicht pauschal abgeschlossen.

Praxisausfall und Betriebsunterbrechung: der Vertrag für die Fixkosten

Für die 25.500 Euro gibt es eigene Verträge: die Praxisausfallversicherung für Praxen, die Betriebsunterbrechungsversicherung für andere Betriebe. Beide versichern den Betrieb: laufende Kosten und je nach Vertrag den entgangenen Gewinn, wenn die Inhaberin durch Krankheit oder Unfall ausfällt. Verwechsle das nicht mit der Betriebsunterbrechung an der Inhaltsversicherung: Die zahlt bei einem Sachschaden wie Feuer oder Wasser, bei Krankheit meist nicht.

In dieser Reihenfolge:

  • Puffer auf dem Geschäftskonto für die ersten Wochen, bevor irgendein Vertrag zahlt. Wie viel, steht im Artikel zu Geld auf dem Geschäftskonto.
  • Krankentagegeld für die Entnahme, mit einer Karenzzeit, die zum Puffer passt. Mehr dazu auf der Seite zur Arbeitskraftabsicherung.
  • Praxisausfall oder Betriebsunterbrechung für die Fixkosten. Welche Form und welche Höhe, klären wir im Erstgespräch.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung für den Fall, dass aus Wochen Jahre werden. Worauf es dabei ankommt, steht im Artikel zur BU-Lücke bis 67.

Und wer entscheidet im Betrieb, während du ausfällst? Dazu der Artikel zur Vorsorgevollmacht für Unternehmer.

Ich bin Eduard Strekert, Vermögensberater für die Deutsche Vermögensberatung AG in Lüdenscheid, und lege mit Selbstständigen und Praxisinhabern aus dem Märkischen Kreis diese Verträge nebeneinander.

Häufige Fragen zum Krankentagegeld für Selbstständige

Was passiert, wenn man als Selbstständiger krank wird?

Der Umsatz sinkt oder stoppt, die Fixkosten laufen weiter, und die Entnahme für den eigenen Lebensunterhalt fällt aus. Wer gesetzlich versichert ist, bekommt Krankengeld nur mit Wahlerklärung und erst ab dem 43. Tag. Die Wochen davor und die Fixkosten des Betriebs sind ohne eigene Verträge nicht gedeckt.

Haben Selbstständige Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Nein. Die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber gilt für Arbeitnehmer. Ein Selbstständiger hat keinen Arbeitgeber, der sechs Wochen weiterzahlt, und muss diese Zeit über Rücklagen, ein Krankentagegeld oder einen Wahltarif der Kasse selbst absichern.

Kann ich als freiwillig gesetzlich versicherter Selbstständiger Krankengeld erhalten?

Ja, wenn du gegenüber deiner Krankenkasse eine Wahlerklärung abgibst und dafür den allgemeinen Beitragssatz zahlst. Das Krankengeld beginnt dann mit der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit und beträgt 70 Prozent des zuletzt beitragspflichtigen Arbeitseinkommens. Für einen früheren Beginn bieten die Kassen Wahltarife an, die sich je Kasse unterscheiden.

Wie hoch ist das Krankentagegeld für Selbstständige?

Den Tagessatz wählst du selbst. Die Obergrenze ist das nachgewiesene Nettoeinkommen aus deiner Tätigkeit, mehr lässt sich in der Regel nicht versichern. Als Ausgangspunkt dient die monatliche Entnahme, geteilt durch 30 Tage.

Gibt es Krankentagegeld für Selbstständige ab dem ersten Tag?

Üblich sind Karenzzeiten mit Zahlung ab Tag 8, 15, 22 oder 43. Je früher die Zahlung beginnt, desto höher der Beitrag. Die ersten Tage deckt in der Praxis der Puffer auf dem Geschäftskonto, das Tagegeld setzt danach ein.

Gibt es Krankentagegeld für Selbstständige ohne Gesundheitsprüfung?

Die private Krankentagegeldversicherung setzt Gesundheitsfragen voraus. Ohne Gesundheitsprüfung bleibt der Krankengeld-Wahltarif deiner gesetzlichen Kasse, der dich allerdings drei Jahre an die Kasse bindet (§ 53 Abs. 8 SGB V). Beginn und Höhe legt die Kasse in ihrer Satzung fest.

Was deckt eine Praxisausfallversicherung, was das Krankentagegeld nicht deckt?

Die Praxisausfallversicherung ersetzt die laufenden Kosten der Praxis, also Miete, Gehälter, Leasing und je nach Vertrag den entgangenen Gewinn. Das Krankentagegeld zahlt an dich persönlich für deinen Lebensunterhalt. Das eine versichert den Betrieb, das andere die Person.

Berätst du Selbstständige in Lüdenscheid und im Märkischen Kreis vor Ort?

Ja. Mein Büro ist in Lüdenscheid, und ich arbeite mit Selbstständigen, Praxisinhabern und Unternehmern aus dem Märkischen Kreis. Das Erstgespräch findet vor Ort oder online statt, je nachdem, was für dich einfacher ist.

Die Zahlen stammen aus einem konstruierten Modellfall und sind keine Zusage. Die Angaben zum Krankengeld geben die Rechtslage im September 2026 allgemein wieder, verbindliche Auskunft zu deinem Anspruch gibt deine Krankenkasse. Dieser Beitrag ersetzt keine persönliche Beratung.

Eduard Strekert ist Vermögensberater für die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG). Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Er stellt keine Anlage- oder Steuerberatung dar.

Welcher deiner Verträge zahlt die Fixkosten?

Bring deine Verträge mit ins Erstgespräch, wir legen sie nebeneinander.

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